Bau-Links

30.11.-0001
Allgemeine Information

Lassen Sie ihr Bauvorhaben subventionieren: www.bwo.admin.ch

Schweizerische Eidgenossenschaft
&

Konferenz Kantonaler Energiedirektoren

Gebäudeprogramm - für alle die Sanieren wollen: www.dasgebäudeprogramm.ch

 

Wohnbauhilfe Kanton Wallis       

Förderprogramm EffiWatt:             www.effiwatt.ch/vs

Förderprogramme/Finanzhilfe     
im Bereich Energie:                       www.vs.ch/de/web/sefh/finanzhilfe-energiebereich

 Information zum Zweitwohnungsgesetz: www.vs.ch/de/web/residences-secondaires
Energie Schweiz

Die Förderprogramme zu Mobilität und Energie: www.energiefranken.ch

Energienachweise für Ihr Bauvorhaben www.vs.ch/de/web/sefh/energienachweise-baubewilligungsverfahren
 

ABFALLBEWIRTSCHAFTUNG

30.11.-0001

 

Seit dem 1. Januar 2014 ist Kippel dem Gebührenverbund Oberwallis beigetreten. Der Gebührenverbund ist der Zusammenschluss aller Oberwalliser Gemeinden mit verursachergerechten Kehrichtgebühren (Kehrichtsackgebühr). Der Gebührenverbund unterhält eine eigene Geschäftsstelle; neben den ordentlichen Verbandsgeschäften organisiert sie u.a. auch die Kehrichtkontrolle im Verbundsgebiet und fördert und koordiniert die Separatsammlung. 
Vertrieb und Inkasso der Gebührenträger (Kehrichtsäcke, Containerplomben) sind an Dritte übertragen. Mehr Informationen über den Verbund und die Abfallentsorgung im Oberwallis erfahren Sie unter: http://www.abfall-oberwallis.ch/ 

Wie, wo und wann der Abfall in der Gemeinde entsorgt werden kann, erfahren SIe im Dokument Kehrichtentsorgung

Der Abfallkalender informiert Sie über die unterschiedlichen Sammlungen während des Jahres: Abfallkalender 2024

 

Bestellung von Zivilstandsdokumenten

14.09.2021

NEU KÖNNEN DIREKT AUF DER HOMEPAGE DES KANTONS ZIVILSTANDSDOKUMENTE ONLINE BESTELTL WERDEN. DER GANG AUF DIE KANZLEI IST NICHT MEHR NOTWENDIG: MEHR UNTER: ZIVILSTANDSDOKUMENTE

Bestellung eines Betreibungsauszuges einfach online

15.11.2022

Sie können ihren Betreibungsauszug direkt online bestellen: Betreibungsregisterauszug online

Stipendien und Ausbildungsdarlehen

30.06.2023

Für einen Berg- und Randkanton wie das Wallis ist das Humankapital von zentraler Bedeutung, das unbedingt entwickelt werden muss. Vor diesem Hintergrund ist das Recht auf Bildung ein Grundrecht, das sich die Gesellschaft zu Nutzen machen muss, um einerseits die Chancengleichheit zu fördern und andererseits jedem Einzelnen zu ermöglichen, eine seinen Talenten entsprechende Ausbildung zu absolvieren.

Entsprechend wichtig ist es, dass der Staat all jene unterstützt, die aus finanziellen Gründen ihr Potenzial nicht ausschöpfen können.

Das Recht auf Ausbildungsbeiträge ist in der kantonalen Gesetzgebung verankert, womit jede und jeder, die/der die Voraussetzungen erfüllt, Anspruch auf Unterstützung hat.

Grundsatz

Für die Finanzierung einer Ausbildung sind in erster Linie der Antragsteller und seine Eltern zuständig und erst an zweiter Stelle dann die anderen gesetzlich Verpflichteten. Falls die finanziellen Verhältnisse der betroffenen Personen nicht ausreichen, gewährt also der Staat Beiträge.

 

Alle wichtigen Informationen finden Sie in der Informationsbroschüre oder direkt auf der kantonalen Internetseite www.vs.chch/stipendien

Das Gesuchsformular für 2023 finden Sie hier

 

An die Hundebesitzer

Für jeden Hund, der älter als 6 Monate ist und dessen Besitzer oder Halter den Wohnsitz im Kanton Wallis hat, oder der sich länger als 3 Monate im Kanton aufhält, muss Hundesteuer bezahlt werden.

Die Hundesteuer ist auf der Gemeindeverwaltung am Wohnsitz des Halters unter Vorlage folgender Dokumente zu bezahlen:

Indentitätsdokument des Hundes (Nachweis Chip);
Versicherungsnachweis Haftpflichtversicherung;
Für im Kanton Wallis nicht zugelassene Rassen oder deren Kreuzungen: Ausnahmebewilligung des kantonalen Veterinäramtes;

Die kommunale Steuer beträgt CHF 145.00. Informationen über Hunde, die steuerbefreit oder teilweise steuerbefreit sind, erhalten Sie auf der Gemeinde.

Die Hundesteuer wird für ein ganzes Jahr erhoben und kann nicht entsprechend der Haltedauer des Tieres aufgeteilt werden.

Die Hundesteuer muss bis spätestens 31. März 2024 bei der Gemeindekanzlei bezahlt werden.

Jeder Besitzer oder Halter eines Hundes, der die Hundesteuer nicht bezahlt, kann mit einer Nachsteuer und einer Busse bis zum dreifachen Betrag der Steuer belegt werden.

Die Gemeindeverwaltung Kippel, 1. Januar 2024

Öffentliche Auflage: Sanierung Ausser- und Innerdorfstrasse

Kanton Wallis           
Gemeinde Kippel
Sanierung Ausser- und Innerdorfstrasse
Öffentliche Auflage

Gestützt auf Artikel 42 ff des kantonalen Strassengesetzes vom 03. September 1965 (Stand 01. Januar 2014) liegen die Pläne des Projektes Sanierung Ausser- und Innerdorfstrasse mit allen nötigen Unterlagen während dreissig Tagen öffentlich bei der Gemeindeverwaltung zur Einsichtnahme auf und zwar vom:

Freitag,  den  01. März 2024  bis  
Montag,  den  01. April 2024

Folgende Dokumente können innert obgenannter Frist während den üblichen Öffnungszeiten auf der Gemeindekanzlei Kippel eingesehen werden:

  • Technischer Bericht mit Kostenvoranschlag
  • Pläne

Allfällige Einsprachen gegen das Projekt sind bis zum 01. April 2024 schriftlich an die Gemeindeverwaltung Kippel zu richten.

Kippel, den  01. März 2024                                                     
Die Gemeindeverwaltung