Vereine

Zahlreiche Vereine bereichern das Leben in Kippel. Jeder findet bestimmt auch einen Verein, der in interessiert. Die wichtigsten und ältesten Vereine sind:

 

 
Verein
PräsidentIn
Kontakt
Damenturnverein
Ebener Claudia
027 - 939 10 52 (P)
Frauen- und Mütterverein
Hildegard Kluser
079 - 520 92 24 (M)
JUBLA - Lötschental Ritler Leila Scharleiterin   079 - 822 43 59 (M)
Jugendverein Kippel Jaggi Quirin  
Meyer Michael
097 - 471 56 82 (M)
Rieder Roland
027 - 939 19 72 (P)
079 - 708 28 77 (M)
Männerverein
Jaggi Herbert
027 - 939 18 08 (G)
Musikgesellschaft Alpenrose
Lehner Robin
079 - 940 03 43(M)
robin97.lehner@bluewin.ch
Samariterverein Lötschental
Rieder Samuel
 
Skiclub Hollandia
 
 
Sportclub Lötschental Rieder Adrian

 

Lötschentaler Alphornbläser M-Trio Manfred, Mathias, Manuel Ebener

alphorn.mtrio@gmail.com
079 - 744 71 41(M)

Verein Albert Nyfeler          

                                        

79  - 651 19 10 (M)

 

 

Keine Daten vorhanden.

An die Hundebesitzer

Für jeden Hund, der älter als 6 Monate ist und dessen Besitzer oder Halter den Wohnsitz im Kanton Wallis hat, oder der sich länger als 3 Monate im Kanton aufhält, muss Hundesteuer bezahlt werden.

Die Hundesteuer ist auf der Gemeindeverwaltung am Wohnsitz des Halters unter Vorlage folgender Dokumente zu bezahlen:

Indentitätsdokument des Hundes (Nachweis Chip);
Versicherungsnachweis Haftpflichtversicherung;
Für im Kanton Wallis nicht zugelassene Rassen oder deren Kreuzungen: Ausnahmebewilligung des kantonalen Veterinäramtes;

Die kommunale Steuer beträgt CHF 145.00. Informationen über Hunde, die steuerbefreit oder teilweise steuerbefreit sind, erhalten Sie auf der Gemeinde.

Die Hundesteuer wird für ein ganzes Jahr erhoben und kann nicht entsprechend der Haltedauer des Tieres aufgeteilt werden.

Die Hundesteuer muss bis spätestens 31. März 2024 bei der Gemeindekanzlei bezahlt werden.

Jeder Besitzer oder Halter eines Hundes, der die Hundesteuer nicht bezahlt, kann mit einer Nachsteuer und einer Busse bis zum dreifachen Betrag der Steuer belegt werden.

Die Gemeindeverwaltung Kippel, 1. Januar 2024

Öffentliche Auflage: Sanierung Ausser- und Innerdorfstrasse

Kanton Wallis           
Gemeinde Kippel
Sanierung Ausser- und Innerdorfstrasse
Öffentliche Auflage

Gestützt auf Artikel 42 ff des kantonalen Strassengesetzes vom 03. September 1965 (Stand 01. Januar 2014) liegen die Pläne des Projektes Sanierung Ausser- und Innerdorfstrasse mit allen nötigen Unterlagen während dreissig Tagen öffentlich bei der Gemeindeverwaltung zur Einsichtnahme auf und zwar vom:

Freitag,  den  01. März 2024  bis  
Montag,  den  01. April 2024

Folgende Dokumente können innert obgenannter Frist während den üblichen Öffnungszeiten auf der Gemeindekanzlei Kippel eingesehen werden:

  • Technischer Bericht mit Kostenvoranschlag
  • Pläne

Allfällige Einsprachen gegen das Projekt sind bis zum 01. April 2024 schriftlich an die Gemeindeverwaltung Kippel zu richten.

Kippel, den  01. März 2024                                                     
Die Gemeindeverwaltung